Service - Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, und Sozialrecht | Dezember 2023 November 2023 Oktober 2023 |
Beitrag aus Dezember 2023 Corona-Arbeitsschutzverordnung Die künftige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt vom 1.10.2022 bis einschließlich 7.4.2023. Nach der Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsschutzgesetzes in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |