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Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, und Sozialrecht | Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 |
Beitrag aus Februar 2019 Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2018 vernichtet werden:
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