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Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, und Sozialrecht | Februar 2023 Januar 2023 Dezember 2022 |
Beitrag aus Februar 2023 Berücksichtigung von Urlaubstagen bei der Berechnung von Mehrabeitszuschlägen Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts hatte der Europäische Gerichtshof am 13.1.2022 entschieden, dass das Unionsrecht einer tariflichen Regelung entgegensteht, nach der für die Berechnung, ob und für wie viele Stunden einem Arbeitnehmer Mehrarbeitszuschläge zustehen, nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt werden, nicht aber die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Jahresurlaub in Anspruch nimmt. Vor diesem Hintergrund entschieden die Richter, dass für das Erreichen des Schwellenwertes von Mehrarbeitszuschlägen nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden berücksichtigt werden müssen. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |